Förderung von Arbeitsplätzen und Stühlen

Individuell höheneinstellbare Schreibtische, so genannte Steh-Sitz-Tische gehören zu den Büromöbeln, die es auch chronisch kranken oder körperlich eingeschränkten Menschen ermöglichen ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.

Ein neuer SBS-Steh-Sitz-Tisch kann mit bis zu 800,00 € gefördert werden.

Die im Versicherungsdeutsch als Hilfsmittel bezeichneten Steh-Sitz-Tische fallen unter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und werden durch die entsprechenden Kostenträgern gefördert. Die Leistungen sind nicht auf spezielle Diagnosen beschränkt. Welcher Kostenträger zuständig ist, ist abhängig von der Art der Beschäftigung bzw. körperlichen Beeinträchtigung.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie aber nur, wenn Sie einen Antrag auf Erstattung stellen. Den Antrag reichen Sie zusammen mit dem Attest Ihres behandelnden Facharztes und dem Kostenvoranschlag bei einem Kostenträger ein.

Die zuständigen Kostenträger

Kostenträger bei denen Sie einen Antrag auf Teilhabe stellen können sind:

  • die Rentenversicherung
  • die Berufsgenossenschaft
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die Integrationsfachdienste
  • andere REHA-Träger

Grundsätzlich brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern, welche Stelle zuständig ist. Ihr Antrag wird an die richtige Stelle weitergeleitet. Außerdem wurden deutschlandweit so genannte "Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation" eingerichtet. Hier bekommen Sie umfangreichen Rat und Hilfe in allen Fragen der Rehabilitation und im Besonderen auch zur Antragstellung auf Hilfsmittel. Unter folgendem Link finden Sie auch eine Stelle in Ihrer Nähe: www.reha-servicestellen.de

Die richtigen Antragsformulare

Antragsformulare erhalten Sie bei den genannten Kostenträger bzw. den „Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation“.

Alle Formulare, insbesondere die Anträge G100 und G130 finden Sie bei der DRV unter diesem Übersichts-Link.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag, zusammen mit dem ärztlichen Befund (eventuelle Kosten dafür übernimmt die Rentenversicherung) und dem Kostenvoranschlag unbedingt vor dem Kauf eines Hilfsmittels ein. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Quelle: reiss-bueromoebel.de